Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit diesem Wert kann der Wert einer Immobilie z.B. bei Zwangsversteigerungen, Erbschaftsstreitigkeiten und Scheidungsverfahren eigeschätzt werden. Beim Verkauf einer Immobilie gibt er einen Anhaltspunkt, allerdings ist der Verkaufspreis letztendlich auch immer vom Verhältnis von Angebot und Nachfrage abhängig. Es gibt für diesen Wert keine einheitliche Formel zur Berechnung, es handelt sich vielmehr um ein Wertermittlungsverfahren, bei dem u.a. Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Energieausweis, Grundrisse, Lageplan und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Zu seiner Berechnung werden drei in Deutschland normierte Verfahren angewandt.

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus Preisen für vergleichbare Immobilien ermittelt. Am besten eignet sich dieses Verfahren für unbebaute Grundstücke, da die Suche nach vergleichbaren Objekten mit zunehmender Komplexität schwieriger wird. So kann der Wert von vergleichbaren Liegenschaften, Grundstücken und Gebäuden als Orientierung dienen. Zahlen hierzu hat der Gutachterausschuss einer Gemeinde. Das Ertragswertverfahren bezeichnet ein Verfahren, bei dem der Fokus auf die zu generierenden Einnahmen der Immobilie gelegt wird, z.B. bei Mietwohnhäusern. Es kommt darauf an, die Dauer der zu erzielenden Einnahmen, z.B. aufgrund der Bausubstanz abzuschätzen. Bei Objekten, die der Eigennutzung dienen, wie z.B. Zwei- oder Einfamilienhäuser, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, dass die Baukosten, Bodenwert und die Restnutzung in die Kalkulation mit einbezieht. Der Wert des Grundstücks wird dabei getrennt vom Objekt ermittelt. Neben diesen normierten verfahren wird manchmal auch das Maklerverfahren eingesetzt, bei dem der Reinertrag einer Immobilie mit einem bestimmten Faktor multipliziert wird, der von der Art des Objekts abhängt.

Wird das Haus lediglich verkauft, kann ein Immobilienmakler eine meist kostenlose Bewertung vornehmen. Immobilienmakler verfügen über entsprechende Marktkenntnisse und kennen die Immobiliensituation in ihren Gebieten sehr gut. Es gibt Online-Fragebogen, wo man seine Immobilie beschreiben kann und eine Auswahl von Immobilienmaklern aus seiner eigenen Region erhält. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder wenn das Finanzamt in Fragen zur Erbschaftssteuer herangezogen werden muss, erfolgt die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, einen zertifizierten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, um dann auch im Gerichtsfall auf der sicheren Seite zu sein. Banken und Finanzämter können auch Einschätzungen vornehmen, ersetzen aber keinen Gutachter, da diese im eigenen Interesse wirtschaften. Möchte man eine schnelle und kostenlose Einschätzung der Immobilie haben, kann man eine Onlineschätzung vornehmen lassen und bekommt dann das Ergebnis per E-Mail zugesandt.